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Familie A:
Familie A macht die finanzielle Belastung ihrer Immobilie, ein Darlehen in Höhe von 200.000.-Euro Sorgen.
Ihre Verbundenheit zur Immobilie ist so stark beeinflusst, dass die kaufmännische Seite nicht mehr beachtet wird.
Die finanzielle Schieflage und die wenig beachtete kaufmännische Seite führen zur Zwangsversteigerung von Familie A.
Nachdem die Zwangsversteigerung durchgeführt wurde, hat Familie A mehr als 100.000.-Euro Restschulden an die Bank zu zahlen. Die Bank geht gegen die Familie A mit der Pfändung und der Vorladung zur eidesstattlichen Versicherung vor.
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Familie B:
Familie A macht die finanzielle Belastung ihrer Immobilie, ein Darlehen in Höhe von 200.000.-Euro Sorgen.
Ihre Verbundenheit zur Immobilie ist stark beeinflusst. Familie B hatte Glück und bekam rechtzeitig kaufmännische Möglichkeiten zu ihrer Situation aufgezeigt.
Familie B nahm kaufmännische Konzeptvorschläge an und hat anstelle von finanziellen Sorgen dazu noch Geldmittel erhalten.
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